AIES Fokus 2/2010: Der Vertrag von Lissabon aus europarechtlicher Perspektive

Waldemar Hummer: Der Vertrag von Lissabon aus europarechtlicher Perspektive, AIES Fokus 2/2010.

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18.03.2010


Der am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa ("Verfassungsvertrag", VVE) scheiterte Ende Mai/Anfang Juni 2005 in den beiden Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden. Nach einer längeren Reflexionsphase war es dem Europäischen Rat vom 23. Juni 2007 vorbehalten, für einen neuen Reformvertrag ein detailliertes Mandat zu beschließen, auf dessen Basis die am 23. Juli 2007 einberufene Regierungskonferenz 2007 ihre Arbeiten in wenigen Monaten abschließen und bereits am 18./19. Oktober 2007 eine politische Einigung über den Reformvertrag erzielen konnte. Der Reformvertrag wurde in der Folge am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet und gem. dessen Art. 7 in Vertrag von Lissabon (VvL) umbenannt. Nach der Überwindung des (ersten) negativen Referendums vom 12. Juni 2008 in Irland durch das positive (zweite) Referendum vom 2. Oktober 2009 konnte der Vertrag von Lissabon schlussendlich am 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Nachstehend sollen die Unterschiede zwischen dem Verfassungsvertrag und dem Vertrag von Lissabon bzw. dessen wichtigste Neuerungen dargestellt werden.


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