Unbemannter Schutz kritischer Infrastruktur
Abschlussveranstaltung des USKIT-Forschungsprojekts
21.10.25 / Wien / Europäische Sicherheit und Verteidigung / Österreichische Außen- und Sicherheitspolitik
Am 21. Oktober 2025 richtete das Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) sowie dem Austrian Institute of Technology (AIT) die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts „USKIT“ (Unbemannter Schutz Kritischer Infrastruktur) aus. Das Projekt widmet sich der Entwicklung und Evaluierung neuer unbemannter Systeme zur Überwachung und Absicherung kritischer Infrastrukturen, ein Feld, das für die sicherheitspolitische Vorsorge Europas und Österreichs zunehmend an Relevanz gewinnt.
Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten hochrangige Expert:innen aus Politik, Forschung und Sicherheitsbehörden die technologischen, rechtlichen, sicherheitspolitischen sowie ethischen Implikationen des Einsatzes unbemannter Plattformen. Dabei wurde deutlich, dass autonome und ferngesteuerte Systeme künftig eine Schlüsselrolle in der Resilienz kritischer Infrastrukturen spielen können. Unter der Voraussetzung, dass ihre Nutzung in klare rechtliche und operative Rahmen eingebettet wird.
Die einleitende Präsentationen von Christoph Sulzbachner und Rudolf Zauner machten deutlich, wie stark Drohnen die Kriegsführung und den Schutz kritischer Infrastruktur verändern. Sie zeigten die massive Zunahme unbemannter Angriffe in der Ukraine und die enge Verflechtung ziviler und militärischer Technologien. Vorgestellt wurden zentrale österreichische Forschungsprojekte zu Drohnen und Drohnenabwehr aus KIRAS, FORTE und auf EU-Ebene. Im Zentrum standen hybride Sensorsysteme, Schwarmkonzepte und kooperative Interventionsverfahren mit Soft- und Hard-Kill-Optionen. Betont wurde zudem ein „Dual Use by Design“-Ansatz, der zivile und militärische Anwendungen systematisch verbindet. Abschließend wurde klar, dass Multidomain-Fähigkeiten, schnelle Innovationszyklen und europäische Technologiesouveränität nur mit angepassten Doktrinen, digitaler Führungsfähigkeit und enger zivil-militärischer Zusammenarbeit zu erreichen sind.
Aus Sicht des Innenministeriums wurde deutlich, dass Drohnen und ihre Abwehr fester Bestandteil der inneren Sicherheit sind. Die Flugpolizei (Ulrike Hutsteiner) und das Einsatzkommando Cobra (Thomas Vahrner) verfügen über mehrere hundert Drohnen und zahlreiche ausgebildete Pilotinnen und Piloten. Gleichzeitig steigt die Komplexität im Luftraum, da unbemannte Systeme zunehmend mit der bemannten Luftfahrt koordiniert werden müssen. Die Polizei testet daher fortlaufend neue Detektions-, Jamming- und Hard-Kill-Verfahren und arbeitet eng mit Bundesheer und Austro Control zusammen. Da viele Drohnen zunehmend störresistent sind, gewinnt die Weiterentwicklung operativer Fähigkeiten und die enge zivil-militärische Abstimmung weiter an Bedeutung.
Elisabeth Hoffberger-Pippans Vortrag zu den ethischen Dimensionen betonte, dass Drohnenabwehr und Schwarmtechnologie weniger an technischen Extremen, sondern an Fragen der Mensch-Maschine-Interaktion, Verantwortlichkeit und Kontextsteuerung hängen. Zentrale Herausforderungen liegen in der Attribution, der Verhältnismäßigkeit und der Ausgestaltung verlässlicher Kontrollmechanismen. Entscheidend ist nicht die Technik allein, sondern die Verbindung aus klaren Prozessen, nachvollziehbarer Verantwortungsstruktur und einer HMI, die operative Überforderung vermeidet und ethische Mindeststandards gewährleistet.
Die juristische Einordnung der Drohnennutzung durch Ralph Janik zeigte, dass die zentralen Fragen weniger in fehlenden Normen als im Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsrahmen und Zuständigkeiten liegen. Zwischen Souveränitätsverletzung, Gefahrenabwehr und völkerrechtlicher Selbstverteidigung bestehen breite Grauzonen, die präzise Abwägung und klare Verantwortlichkeiten erfordern. Entscheidend bleibt eine konsistente Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie eine rechtliche Governance, die der technologischen Dynamik und hybriden Bedrohungslage gerecht wird.
Die anschließende Diskussion zeigte, dass die größten Herausforderungen weniger rechtlicher Natur sind, sondern im operativen Zwischenraum des bodennahen Luftraums liegen: fehlende Erkennungs- und Abwehrmittel, unklare Zuständigkeiten und mangelnde Koordination. Drohnen verändern zwar Taktik und Sicherheitslogik, ein strategischer Vorteil entsteht jedoch nur durch gemeinsame Lagebilder, klare Übergabeprozesse und schnelle politische Reaktionsfähigkeit.
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